Statuten


§ 1: Unter dem Namen «infoSekta, Verein Informations- und Beratungsstelle für Sekten- und Kultfragen»  besteht in Zürich ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

 

§ 2: Der Verein führt eine Informations- und Beratungsstelle, die in der Region Zürich folgende Aufgaben wahrnimmt:

 

Informieren und Beraten von Personen, die sich aus der Abhängigkeit von Sekten, destruktiven Kulten und totalitären Gruppen lösen wollen bzw. vor dem Eintritt in eine solche Organisation stehen sowie deren Angehörige (Orientierungshilfe); Dienstleistungen im Sinne der ersten Hilfe.
Vermittlung von Kontakten zu fachkompetenten Stellen, die in den Bereichen Medizin, Psychologie, Theologie, Jurisprudenz und soziale Hilfe Ratsuchenden umfassende Unterstützung zu leisten vermögen. Koordination und Informationsaustausch unter diesen Stellen, Fördern der Zusammenarbeit, gezielte Beratung von BeraterInnen.
Aufklärung und Präventivarbeit in der Öffentlichkeit, Sammeln zweckdienlicher Informationen, Pflege des Kontaktes zu offiziellen Stellen.
Wahrnehmung der kollektiven Interessen der Betroffenen (gemäss lit. a) z.B. durch Führen von Verfahren mit präjudizieller Bedeutung oder Unterstützung von einzelnen Betroffenen in wichtigen Fällen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins.
Unter Wahrung der Interessen (Selbstfindung) und des Persönlichkeitsschutzes der Ratsuchenden leistet die Informations- und Beratungsstelle ihre Arbeit frei von weltanschaulichen, religiösen, konfessionellen sowie politischen Ideen und Vorstellungen.

§ 3: Die Mitgliedschaft können interessierte natürliche und juristische Personen erwerben.

 

§ 4: Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Zur Aufnahme bedarf es der Zustimmung von zwei Drittel der Vorstandmitglieder.

 

§ 5: Mit der Aufnahme in den Verein unterstellt sich jedes Mitglied den Statuten und Reglementen. Es ist verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern, dessen Bestreben zu unterstützen und alles zu vermeiden, was dessen Ansehen beeinträchtigen könnte. Die Mitgliederbeiträge werden in einem Reglement geregelt, welches von der Generalversammlung erlassen wird.

 

§ 7: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf das Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

 

§ 9: Personen, welche den Verein "infoSekta" regelmässig unterstützen wollen, können Gönnerin oder Gönner werden, ohne die Mitgliedschaft des Vereins zu erwerben. Sie erhalten regelmässig Informationen über die Tätigkeit des Vereins.

 

§ 29: Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

 


Statuten vom 21.3.1990, rev. 15.3.2001